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SPD Undenheim

20170426_AntragVorkaufsrecht

Aufnahme verschiedener Grundstücke in das durch Satzung eingeräumte besondere Vorkaufsrecht der Ortsgemeinde


Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt die Erweiterung der Satzung vom 13.07.2016  über die Ausübung eines „besonderen Vorkaufsrechts“ für nachstehend aufgeführte Grundstücke:

  • Anwesen Schulstraße 1, Undenheim (Ecke Georg-Wiegand-Will-Platz, Undenheim (Flur 1, Parzelle 4/5)
  • Anwesen Kirchstraße 13, Undenheim (Flur 1, Parzelle 110, 111/1, 111/2)


Begründung:

Das Vorkaufsrecht dient zur Wahrung öffentlicher Belange sowie zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Da sich die Gemeinde Undenheim derzeit im Umbruch befindet, sollten einige Grundstücke aufgrund ihres Zuschnittes, ihrer Größe bzw. Lage für die weitere Planungsentwicklung bzw. Dorferweiterung von besonderer Wichtigkeit sein.


Hierbei handelt es sich um folgende Grundstücke:

  • Anwesen Schulstraße 1 (Ecke Georg-Wiegand-Will-Platz), Undenheim

Das Gebäude ist aufgrund seiner zentralen Lage besonders wichtig für unsere ortsansässigen Vereine sowie zur Nutzung für Veranstaltungen auf dem Georg-Wiegand-Will-Platz.

  • Anwesen Kirchstraße 13, Undenheim (Flur 1, Parzelle 110, 111/1 und 111/2)

Aufgrund der besonderen Größe des Grundstückes grenzt es im südlichen Bereich an die Kirchstraße und im nördlichen Bereich an die Storchengasse. In beiden Straßen bestehen erhebliche Probleme bezüglich Parkplatzsituation durch die Anwohner sowie die Besucher der kath. Kirche und des Friedhofs, die sich in unmittelbarer Nähe des betreffenden Grundstückes befinden.

Wir bitten, dem Antrag zu entsprechen und die Auflistung entsprechend zu erweitern oder zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christa Möller
Fraktionsvorsitzende

 

 

 

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