20161215_Schaffung_Behindertenparkplaetze_Friedhof
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Horn, sehr geehrte Beigeordnete,
wir bitten um Aufnahme des nachfolgenden Antrages in die Gemeinderatsitzung
am 15.Dezember 2016Schaffung von zwei Behindertenparkplätzen und eine
zeitnahe Umwandlung der Parkplätze vor dem Undenheimer Friedhof /Haupteingang in mindestens zwei Behindertenparkplätze.
Friedhöfe erfüllen wichtige individuelle und kollektive Funktionen. Vor allem sind sie dazu bestimmt, den Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken zu ermöglichen. Friedhöfe sind aber auch öffentliche Einrichtungen und sollten deshalb ohne Beeinträchtigung von allen Besuchern, auch von älteren oder mobilitäts- oder sinnesbehinderten Personen, zu nutzen sein. Da dieser Personenkreis das Gros der Friedhofsbesucher darstellt, sollte jeder Friedhof weit möglichst barrierefrei gestaltet sein. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Vorhaltung von ausreichenden Behindertenparkplätzen.
Gem §50 MBO idF von 2002, Abs.2, Ziff 6 und der dadurch erwirkten DIN 18040-1 für barrierefreies Planen, Bauen und Unterhalten von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, ergibt sich, dass für eine Anlage in der Art des Undenheimer Friedhofes mind. zwei Behindertenparkplätze vorgeschrieben sind.
Nach Inaugenscheinnahme von Uz könnten zwei Behindertenparkplätze rechts vom Haupteingang des Friedhofes sofort und ohne finanziellen Aufwand umgesetzt werden.
Es müssten lediglich zwei amtliche Schilder aufgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Uwe Bär
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