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SPD Undenheim

20151217_Antraege

17.12.2015: Antrag auf Erhebung von Straßenausbaubeiträgen als wiederkehrende Beiträge

Die SPD Fraktion  stellt den Antrag für die Ortsgemeinde Undenheim die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen als wiederkehrende Beiträge einzuführen.

Was sind wiederkehrende Beiträge und wer muss zahlen?

Wiederkehrende Beiträge bedeuten jährliche, geringere Zahlungen aller Grundstückeigentümer, deren Grundstücke baulich oder gewerblich zu nutzen sind und die an einer öffentlichen Verkehrsanlage liegen oder Zugang dazu haben.

Sie ersetzen hohe Einmalzahlung beim tatsächlichen Ausbau „seiner" Verkehrsanlage.

Die Gemeinde zahlt nach wie vor bei jedem Ausbau den gesetzlich vorgegebenen Gemeindeanteil. Außerdem zahlt die Gemeinde natürlich den wiederkehrenden Beitrag für ihre eigenen Grundstücke.

Begründung:

Wir brauchen ein modernes und leistungsfähiges Straßen- und Wegenetz. Der Bau, die Instandsetzung und Sanierung von Straßen ist allerdings nicht nur für die Gemeinde, die für die Infrastruktur zuständig ist, sondern auch für die Eigentümer der anliegenden Grundstücke mit hohen Kosten verbunden.

Die jährliche Umlage (wiederkehrende Beiträge) ist weniger belastend für den Einzelnen, weil die Beiträge  für eine Ausbaumaßnahme  nicht auf einmal aufgebracht werden müssen.

Beispiel für Undenheim:

Sanierung einer Nebenstraße wird mit ca. 350.000€ veranschlagt. Anteil der Gemeinde 35 % ergibt 122.500 €. Bleibt für die Anlieger die Restsumme von 227.500 €. Nimmt man für den Straßenzug als Beispiel 20 Anlieger an, entfallen im Schnitt über 11 000 € auf den Einzelnen als Einmalzahlung.

Dies ist ein Betrag, der mit Sicherheit nicht von jedem Anwohner beglichen werden kann und diesen in finanzielle Not stürzen würde.

Dieses Rechenbeispiel wird als erstes auf die dringend zu sanierende Mozartstraße zutreffen.

Man sollte also, wenn man wiederkehrende Beiträge für Straßenausbau andenkt, nicht warten, bis diese saniert ist, sondern dies sofort angehen. Im Falle von "wiederkehrenden Beiträgen" würde jeder Straßenanlieger der Gemeinde solidarisch einen jährlichen, geringen Beitrag leisten. Dieses würde sicherstellen, dass kein Anlieger in große finanzielle Not gerät, nur weil seine Straße erneuert wird und er auf einmal einen Beitrag leisten muss, zudem er nicht imstande ist.

Bekanntlich hat das OVG Rheinland-Pfalz die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen als verfassungs-gemäß beurteilt (Beschluss vom 24.02.2012, Az. 6 B 11492/11). Mit Beschluss vom 25. Juni 2014 (1, BvR 668/10) hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieses Urteil bestätigt und für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.

Zurzeit erheben ca. 40 % aller Kommunen in Rheinland-Pfalz wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau. (Neben RLP gibt es wiederkehrende Beiträge zurzeit auch in Hessen und Thüringen. Einzig Baden-Württemberg finanziert den Straßenausbau aus Steuermitteln und nicht über Abgaben.)

Wir bitten um Zustimmung und Beratung in dem  zuständigen Ausschuss.

Mit freundlichem Gruß

Uwe Bär

SPD Fraktion Undenheim, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

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